Massstrümpfe- Mythen und Fakten

Kompressionsstrümpfe wählen und messen.

Kompressionsstrümpfe werden zur Behandlung von venösen und lymphatischen Erkrankungen eingesetzt. Viele Patienten und auch Ärzte gehen davon aus, dass Kompressionstrümpfe immer nach Mass gefertigt werden. Wieso dem nicht so ist, erfahren Sie hier. Ausserdem erhalten Sie viele Fakten zu den gängigsten Mythen rund ums Thema Massstrümpfe.

Maythos 1: Alle Kompressionsstrümpfe werden auf Mass gefertigt

Falsch! Kompressionsstrümpfe werden anhand der Bein- resp. Armumfänge gewählt. Um den passenden Strumpf zu wählen, müssen verschiedene Umfänge und die Länge gemessen werden. Das führt bei vielen Patienten zur Vorstellung, dass sie Massstrümpfe erhalten. Das ist nicht korrekt. Die meisten Patienten können mit vergleichsweise kostengünstigen vorkonfektionierten Strümpfen versorgt werden.

Tipp: Bestehen Sie darauf, wenn möglich mit einem Strumpf in Standardgrösse versorgt zu werden. Das spart Kosten und erleichtert Ihnen das Nachkaufen weiterer Paare.

Mythos 2: In vielen Fällen braucht es Massstrümpfe

Falsch! Richtig ist, dass alle Hersteller ihre Masstabellen für vorkonfektionierte Kompressionsstrümpfe so gestaltet haben, dass sich möglichst viele Patienten mit Standardware versorgen lassen. Die meisten Marken produzieren nur ca. 5% Massstrümpfe. Wer seine Strümpfe in einem Fachgeschäft mit grosser Auswahl (z.B. kompressionsstruempfe.ch) kauft, hat sogar noch grössere Chancen einen passenden vorkonfektionierten Strumpf zu finden, weil nicht alle Marken und Strümpfe die gleiche Grössentabelle haben. Nur in folgenden Fällen sind Massstrümpfe notwendig:

  • Sehr grosse Beinumfänge
  • Beinlängen über 84 cm, gemessen bis 5cm unterhalb Schritt
  • Spezielle Beinformen
  • Sehr grosse Füsse (ab ca. Schuhgrösse 49)
  • Flachstrickstrümpfe die länger als die Variante AD sind

Mythos 3: Alle Lymphödempatienten benötigen Massstrümpfe

Teilweise falsch. Tatsächlich benötigen Lymphödempatienten häufiger Massstrümpfe als Venenpatienten, weil es aufgrund von verhärteten Schwellungen zu unproportionalen Beinformen kommen kann. Aber auch Lymphödeme lassen sich oft mit vorkonfektionierten Strümpfen versorgen.

Sogar flachgestrickte Strümpfe sind in Standardgrössen erhältlich, allerdings nur in der Variante AD, also als Kniestrumpf, längere Varianten müssen in jedem Fall auf Mass produziert werden.

Bestehen Sie wenn immer möglich auf eine Standardversorgung. Die schweizweit grösste Auswahl an Arm- und Beinstrümpfen für die Behandlung von Lymphödemen finden Sie online.

Mythos 4: Es muss unter Zug gemessen werden

Falsch! Zwar werden Kompressionsstrümpfe für die Versorgung von Lymphödemen auch heute in manchen Geschäften noch unter Zug gemessen. Diese sogenannten Spannmasse sollen dazu dienen, dass der Strumpf nicht zu gross wird, wenn die Schwellung unter der Kompressionsbehandlung abnimmt. Hier werden gleich mehrere Fehler gemacht. Erstens wird der Strumpf zum Entstaunen des Ödems eingesetzt, zweitens wird der Strumpf zum falschen Zeitpunkt angemessen.

Richtig ist, dass ein Ödem maximal entstaut werden muss, bevor der Strumpf angepasst wird. Der Entstauungszustand wird durch regelmässige Lymphdrainage, apparative intermittierende Kompression mit einem Lymphdrainagegerät und das Tragen eines lymphologischen Kompressionsverbands erreicht. Erst am Ende dieser intensiven Entstauungstherapie dürfen die Masse genommen werden. Dabei sollte das Massband glatt auf der Haut aufliege, aber nicht spannen.

Idealerweise wird direkt am Morgen nach dem Aufstehen gemessen. (Achtung: vorher nicht duschen, da die Wärme das Bein anschwellen lässt.) Am besten nehmen Sie die Masse selbst, denn auf dem Weg zum nächsten Ladengeschäft schwellen die Beine bereits wieder an.

Mythos 5: Massstrümpfe sind nur gegen Rezept erhältlich

Kompressionsstrümpfe, ob nach Mass oder in Standardgrössen, sind rezeptfrei erhältlich und können sogar online bestellt werden. Die ärztliche Verordnung dient lediglich dazu, die Rückerstattung durch die Krankenkasse einzufordern.

Mythos 6: Die Krankenkasse muss vorgängig eine Kostengutsprache machen

In der Schweiz stehen Kompressionsstrümpfe auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Jede Grundversicherung ist zwingend daran gebunden und muss jedem Patienten mit einer entsprechenden Verordnung (Rezept) 2 Paar Strümpfe pro Kalenderjahr vergüten. Eine Kostengutsprache ist nur notwendig, wenn ein Strumpf mit nicht vergütbaren Zusätzen (z.B. zusätzliche Haftrandstreifen, abgeschrägter Rand usw.) ausgestattet ist. Und auch hier nur für die eigentlich nicht vergütbaren Zusätze, nicht für den Strumpf selbst.

Schweiz ≠ Deutschland

Viele Mythen rund um Massstrümpfe sind auf übernommene Informationen aus Deutschland zurückzuführen. Aufgrund des abweichenden Vergütungssystems, versuchen die Hersteller und Fachgeschäfte in Deutschland möglichst viele Patienten mit Massstrümpfen zu versorgen, obwohl eine Standardversorgung deutlich günstiger ist. Wer Fragen rund um Kompressionsstrümpfe hat, sollte sich deshalb auf Schweizer Internetseiten darüber informieren.

Gerne beraten wir Sie beim Kauf Ihrer Kompressionsstrümpfe im grössten Schweizer Strumpfshop.

Kompressionsstrümpfe bestellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert